Nutzungsbedingungen für Imker
Stand: 21.05.2024
Mit der Registrierung schließen Sie als Imker einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit uns
EcoSafe GmbH
Technologie- und Forschungszentrum Tulln, Technopark 1/Objekt C
3430 Tulln an der Donau
Tel.: +436641029089
Email: dohr@ecosafe-bioinnovations.com
ab.
1.1 Auf unserer Seite können Imker (kurz „Beekeeper“) sich unentgeltlich mit Firma/Namen und Adresse registrieren. Diese können von natürlichen Personen (kurz „Endkunden“) eingesehen werden.
1.2 Der Beekeeper stimmt bei der Registrierung zu, dass seine Firma/sein Name und seine Adresse und Telefonnummer auf unserer Seite wesavethebees.at aufscheint und sein Standort angezeigt wird.
1.3 Wir sind berechtigt, den Zugang zu unserer Seite zeitweilig, oder wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, für die Sicherheit und Systemintegrität erforderlich ist, einzuschränken.
1.4 Der Beekeeper ist berechtigt, jederzeit seine Daten wieder zu löschen.
1.5 Der Beekeeper ist verpflichtet sich, alle im Zuge der Registrierung abgefragten Angaben richtig und vollständig zu machen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nachweise (Firmenbuchauszug, Gewerbeschein etc.) zu verlangen. Der Beekeeper haftet uns für alle Nachteile, die uns aus einer unrichtigen Angabe entstehen. Die Angabe einer Mehrwertnummer als erreichbare Telefonnummer ist unzulässig. Ändern sich die angegebenen Daten, so ist der Beekeeper verpflichtet die neuen Daten unverzüglich bekannt zu geben und die Angaben umgehend zu aktualisieren.
1.6 Der Beekeeper verpflichtet sich, die Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
1.7 Wir sind berechtigt, die veröffentlichten Daten jederzeit und ohne Vorankündigung zu löschen.
1.8 Wir haften gegenüber dem Beekeeper nur für Schäden, die wir vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht haben. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.
1.9 Die Beekeeper werden alphabetisch oder nach örtlicher Nähe angezeigt.
1.10 Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz zuständig.